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B2 · Grammatik

Funktionsverbgefüge 1

Nach dieser Seite können Sie häufige Funktionsverbgefüge wie „eine Entscheidung treffen“ oder „in Frage kommen“ verstehen und benutzen, sie aus einem einfachen Verb bilden, richtig in den Satz stellen und mit „nicht“ oder „kein“ verneinen.

Regeln

1.

Das Nomen trägt die Bedeutung: eine Entscheidung treffen

  • Nach drei Besichtigungen haben Malte und Ayşe endlich eine Entscheidung getroffen. (= sich entschieden)
  • Kemal fliegt morgen zurück nach Izmir. Heute Abend nehmen wir Abschied von ihm. (= verabschieden uns)
  • Herr Lindner, nehmen Sie doch bitte im Wartebereich Platz. (= setzen Sie sich)
  • Bei der Wohnungssuche spielt die Lage für uns eine große Rolle. (= ist sehr wichtig)
  • Die Hausärztin hat mir den Rat gegeben, mehr zu trinken. (= hat mir geraten)
  • Am Unfallort leistete ein Busfahrer sofort Hilfe. (= half)
  • Der Betriebsrat stellt die neuen Schichtpläne in Frage. (= bezweifelt, dass sie gut sind)

In einem Funktionsverbgefüge bilden ein Nomen und ein Verb eine feste Einheit. Die Bedeutung steckt im Nomen: eine Entscheidung treffen ≈ entscheiden, Hilfe leisten ≈ helfen. Das Verb ist „leicht“ – es hat seine eigene Bedeutung fast verloren. Es gibt zwei Bauformen: Akkusativ + Verb (einen Antrag stellen, Kritik üben) und Präposition + Nomen + Verb (in Frage stellen, zur Sprache bringen). Viele FVG stehen in Zeitungen, Briefen von Behörden und Fachtexten. Einige brauchen Sie aber jeden Tag: Platz nehmen, eine Rolle spielen, einen Vorschlag machen.

Zwei Bauformen

  • Akkusativ + Verb: eine Entscheidung treffen, einen Vorschlag machen, Kritik üben, Hilfe leisten, Abschied nehmen
  • Präposition + Nomen + Verb: in Frage stellen, zur Sprache bringen, in Kraft treten, zu Ende gehen, in Auftrag geben
  • Die Teile sind fest: eine Entscheidung treffen – nicht eine Entscheidung machen; eine Rolle spielen – nicht eine Rolle machen.

Lernen Sie Nomen und Verb immer zusammen – wie ein einziges Wort: eine Rolle spielen, Platz nehmen, Kritik üben.

Das Verb ist fest. Man kann es nicht durch ein anderes ersetzen: einen Vorschlag machen, nicht einen Vorschlag geben.

2.

Einfaches Verb ↔ Funktionsverbgefüge

  • Wir müssen bald entscheiden. → Wir müssen bald eine Entscheidung treffen.
  • Darf ich etwas vorschlagen? → Darf ich einen Vorschlag machen?
  • Darf ich Sie etwas fragen? → Darf ich Ihnen eine Frage stellen?
  • Viele Eltern kritisieren die neuen Öffnungszeiten. → Viele Eltern üben Kritik an den neuen Öffnungszeiten.
  • Die Eltern wollen den Stundenplan beeinflussen. → Die Eltern wollen auf den Stundenplan Einfluss nehmen.
  • In der Teamsitzung spreche ich die Urlaubsplanung an. → In der Teamsitzung bringe ich die Urlaubsplanung zur Sprache.

Viele FVG haben ein einfaches Verb aus derselben Wortfamilie: entscheiden → eine Entscheidung treffen, vorschlagen → einen Vorschlag machen. Beim Umformen bleibt die Bedeutung gleich, aber die Grammatik kann sich ändern: Aus dem Akkusativ wird ein Dativ (jemanden fragen → jemandem eine Frage stellen) oder ein Präpositionalobjekt (etwas kritisieren → Kritik an etwas üben). Das Funktionsverb bekommt die Personalform, das einfache Verb verschwindet. Lernen Sie Präposition und Kasus gleich mit.

Was ändert sich beim Umformen?

  • Akkusativ → Dativ: jemanden fragen → jemandem eine Frage stellen, jemanden unterstützen → jemandem Unterstützung geben
  • Akkusativ → Präposition: etwas kritisieren → Kritik an etwas (+ Dativ) üben, etwas beeinflussen → auf etwas (+ Akkusativ) Einfluss nehmen
  • reflexiv → nicht reflexiv: sich verabschieden → Abschied nehmen, sich setzen → Platz nehmen

Verb → FVG: Die Bedeutung bleibt, die Grammatik prüfen Sie neu: Ich frage Sie. → Ich stelle Ihnen eine Frage.

Lernen Sie FVG mit Präposition und Kasus: Kritik üben an + Dativ, Einfluss nehmen auf + Akkusativ.

3.

Wortstellung: Der Nomenteil steht ganz hinten im Mittelfeld

  • Die Hausverwaltung nimmt die neue Heizung erst im November in Betrieb.
  • Gestern hat Frau Nguyen in der Sitzung überraschend das Wort ergriffen.
  • Herr Owusu möchte in der Teamsitzung die Urlaubsplanung zur Sprache bringen.
  • Bei der Wohnungssuche hat der Preis für uns natürlich eine Rolle gespielt.
  • Ich weiß nicht, ob die neue Parkordnung schon im März in Kraft tritt.
  • Wir haben uns gefreut, dass so viele Nachbarn zum Sommerfest einen Beitrag geleistet haben.

Der Nomenteil eines FVG gehört eng zum Verb. Er ist ein Verbgefährte; sein Platz ist ganz hinten im Mittelfeld: direkt vor dem zweiten Verbteil (Partizip, Infinitiv) oder – wenn es keinen gibt – am Satzende. Im Nebensatz steht er direkt vor dem Verb am Ende. Objekte und Angaben zu Zeit, Grund, Art und Ort stehen davor. Die Grundregel kennen Sie aus dem Thema „Informationen direkt zum Verb“.

Position 1Position 2MittelfeldVerbgefährtezweiter Verbteil
Die Hausverwaltungnimmtdie neue Heizung erst im Novemberin Betrieb.
GesternhatFrau Nguyen in der Sitzung überraschenddas Wortergriffen.
Herr Owusumöchtein der Teamsitzung die Urlaubsplanungzur Sprachebringen.

Der Nomenteil bleibt hinten – direkt vor dem zweiten Verbteil: Sie hat in der Sitzung das Wort ergriffen.

Falsch: Die Regel tritt in Kraft im März. Richtig: Die Regel tritt im März in Kraft.

4.

Verneinung: nicht oder kein?

  • Eine Kündigung kommt für mich nicht in Frage.
  • Die neue Regel ist noch nicht in Kraft getreten.
  • Ich habe bei der Versicherung noch keinen Antrag gestellt.
  • Der Lärm hat bei unserer Entscheidung keine Rolle gespielt.
  • Frau Haddad hat in der Sitzung nicht das Wort ergriffen.
  • Unser Nachbar nimmt beim Grillen keine Rücksicht auf die anderen Mieter.
  • Ich möchte heute noch nicht Abschied nehmen.

1. Mit Präposition immer nicht, direkt vor der Präposition: nicht in Frage kommen – nie in keine Frage. 2. Mit unbestimmtem Artikel kein: keinen Antrag stellen. Mit bestimmtem Artikel oder Possessivartikel nicht: nicht das Wort ergreifen. 3. Ohne Artikel kein oder nicht: Bei Rücksicht, Kritik, Einfluss hört man meist kein, bei Abschied und Platz nehmen meist nicht. Mehr zum Platz von nicht im Thema „Position von nicht“.

Verneinung im Überblick

  • Präposition + Nomen → nicht: Das kommt nicht in Frage.
  • ein + Nomen → kein: Er ist kein Risiko eingegangen.
  • der / die / das, mein … + Nomen → nicht: Er hat nicht die Verantwortung übernommen.
  • Nomen ohne Artikel → kein oder nicht: keine Rücksicht nehmen, nicht Abschied nehmen

Mit Präposition immer nicht: Das Thema kam in der Sitzung nicht zur Sprache.

Ohne Präposition: ein → kein, der / die / das → nicht; ohne Artikel ist oft beides möglich.

Die Übungen mit sofortigem Feedback finden Sie in der App.